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Verkehrsrecht Chemnitz

Bußgeld, Fahrverbot, Fahrzeugschäden, Personenschäden

Das Verkehrsrecht umfasst die Rechtsnormen des Straßenverkehrsrechts und des privaten Schadenersatzrechts. Da es sich aus Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts zusammensetzt, ist das Verkehrsrecht ein sehr komplexes Rechtsgebiet und kann nur schwerlich in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk erfasst werden.

Beratung bei Personenschäden im Verkehrsrecht

Ob durch Zeitdruck oder weil in Gedanken versunken - oft wird aus diesen Gründen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten. Die Folge davon ist zumeist eine Verwarnung oder auch ein Bußgeldverfahren. Verkehrsverstöße, wie z. B. Rotlichtverstöße werden mit Bußgeldern, Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg oder Fahrverboten geahndet. In diesen Fällen ist eine Akteneinsicht unerlässlich, um festzustellen, ob die Messung korrekt war. Auch bei sog. Trunkenheitsfahrten beraten wir unsere Mandanten, um ein Fahrverbot oder eine MPU zu vermeiden.

Aufgrund der immer stärker zunehmenden Verkehrsdichte sind Unfälle keine Seltenheit. Auf Grundlage des Verkehrsrechts übernehmen wir auf Wunsch den gesamten anfallenden Schriftverkehr; ermitteln beispielsweise den gegnerischen Fahrzeughalter, regulieren Fahrzeugschäden oder kümmern uns bei eventuellen Personenschäden darum, dass Schmerzensgelder gezahlt werden.

Verkehrsrecht - Rechtsanwälte Chemnitz helfen bei der Unfallregulierung

Bei der Unfallregulierung können wir Ihnen unter Umständen so manche Kosten ersparen. Sind beispielsweise massive Begrenzungen an Parkplätzen schlecht gekennzeichnet, müssen Sie im Falle eines Unfalls nur einen Teil des Schadens zahlen, der Parkplatzbetreiber den übrigen. In diesem Zusammenhang helfen wir Ihnen auch, wenn es um Arbeitsunfälle und daraus folgende Regressansprüche geht. Oft sind die Verschuldensbeiträge am Unfallgeschehen strittig. Die gegnerische Versicherung verweigert die Zahlung. Dann muss der Anspruch des Geschädigten gerichtlich durchgesetzt werden. Hierzu sollte ein erfahrener Anwalt beauftragt werden, der sich mit den Bestimmungen des Verkehrsrechts auskennt.

 
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