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Arzthaftungsrecht Chemnitz

Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld

Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es im Rahmen des Arzthaftungsrechts zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Der Arzt ist zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte und sachgerechte Diagnose als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischer oder physischer Beeinträchtigung), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Sinne des Arzthaftungsrechts ableiten.

Beweisen von Behandlungsfehlern im Arzthaftungsrecht durch Rechtsanwälte in Chemnitz

Unsere Rechtsanwälte in Chemnitz prüfen für Sie Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder auch Dokumentationsfehler und die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber des Arztes bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Aufgrund der oft schwerwiegenden Folgen derartiger Fehlverhalten legen wir viel Wert auf eine gewissenhafte Prüfung und das Beweisen von Behandlungsfehlern. Dabei stehen wir sowohl mit den behandelnden Ärzten als auch mit den Haftpflichtversicherern für die Geltendmachung der dem Patienten zustehenden Auskunfts-, Einsichts- und Herausgabeansprüche in Kontakt.

Sowohl in Zusammenhang mit den Behandlungsverträgen als auch mit der deliktischen Haftung des Arztes oder Krankenhauses verfolgen wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Ihnen zustehende Schmerzensgeldansprüche und Schadenersatzansprüche.

 
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